Sie treffen pro Tag unzählige Entscheidungen - beispielsweise bei der Wahl Ihres Mittagessens oder, ob Sie im Supermarkt an der Kasse bar oder mit Karte zahlen möchten. Viele davon erfolgen innerhalb von kürzester Zeit und ganz spontan anhand von nur wenigen Informationen. Bei anderen Themen, wie zum Beispiel der Auswahl einer geeigneten Geldanlage, nimmt Ihr Entscheidungsprozess wesentlich mehr Zeit in Anspruch und bedarf einer Menge verlässlicher Informationen. Erst diese Informationen versetzen Sie in die Lage, eine fundierte und angemessene Entscheidung treffen zu können.
Im Folgenden erhalten Sie einen allgemeinen Überblick über das Thema Sachwerte und Beteiligungen.
Sachwerte haben einen materiellen Wert, bei dem ein gleichbleibender Wert, oder sogar eine Wertsteigerung nahe liegt. Der Unterschied zum Geldwert ist einfach: Sachwerte kann man anfassen, während Geldwerte (z.B. Tagesgeldkonto) entweder aus Papier bestehen oder in Form von digitalen Zahlen dargestellt werden.
Beispiele für Sachwerte sind:
Ein Sachwert behält in der Regel mindestens seinen Materialwert. Durch die begrenzte Verfügbarkeit und durch deren Beständigkeit kann also eine Wertsteigerung erzielt werden. Manchmal erwirtschaftet ein Sachwert aber auch laufende Erträge, wie z.B. Mieterträge bei Immobilien oder Dividenden aus Aktienanteilen.
Ist beispielsweise aufgrund einer Weltwirtschaftskrise eine oder mehrere Währungen nur noch wenig wert, so behält das Haus oder der Goldbarren im Tresor seinen (materiellen) Wert.
Somit ist ein Sachwert unabhängig von
Die Direktinvestition in Sachwerte (z.B. in eine einzelne Immobilie) und deren anschließende Verwaltung sind oft mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden, weshalb Sachwerte auch oft gebündelt werden und den Anlegern als geschlossene Beteiligungen/Fonds angeboten werden.
Mit der Absicht, eine Rendite zu erzielen, investiert eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) in mehrere Sachwerte oder geht ein Großprojekt an, wie z.B. in den Bau eines großen Hotels. Es wird ein geschlossener Immobilienfonds gegründet.
Ablaufphasen von geschlossenen Fonds
Rechtsform
Für diese langfristig gedachten Kapitalanlagen werden Fonds bzw. Beteiligungen mit einer eigenen Rechtsform gegründet: die Fondsgesellschaft. Vorgeschrieben dafür ist die Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG). Der Anleger wird mit seiner Anlagesumme zum Kommanditisten und somit stellt der eingezahlte Betrag für den Fonds Eigenkapital dar. Ist die geplante Summe an Eigenkapital erreicht, wird der Fonds geschlossen.
Rendite
Mit Sachwerten können oft höhere Renditen erzielt werden, als am Geld- und Kapitalmarkt mit seinem momentan herrschenden Niedrigzinsniveau. Anders als die üblichen Geldanlagen, die mit einer jährlichen Verzinsung ausgestattet sind, prognostiziert eine Beteiligung die Ausschüttungen nur. Die Ausschüttungen basieren auf den tatsächlich erzielten Erträgen des Beteiligungsprojektes bzw. der Sachwerte. All diese bis ins Detail geplanten Zahlen, Daten und Fakten sind im Verkaufsprospekt niedergeschrieben. Die zuständige Aufsichtsbehörde namens Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dieses Prospekt vor Vertriebsstart geprüft und freigegeben haben.
Mit geschlossenen Beteiligungen haben Sie die Möglichkeit, sich mittelbar an Unternehmen oder Projekten teil zu beteiligen und von deren unternehmerischen Geschäftstätigkeit zu profitieren. Hierbei werden oft Erträge oberhalb des üblichen Zinsniveaus erwirtschaftet.
Exemplarische Darstellung, Quelle: PATRIZIA GrundInvest, Stand: Januar 2019
Die geschlossene Beteiligung, welche mit einer eigenen Rechtsform ausgestattet ist, wird auch "Fondsgesellschaft" genannt.
Die folgende Grafik verdeutlicht die einzelnen Verhältnisse zwischen der Fondsgesellschaft und den Mitwirkenden:
Sie investieren in die Fondsgesellschaft bzw. in den geschlossenen Fonds. Ihre Kundeneinlagen werden von der Treuhandgesellschaft geprüft und verwaltet. Das Kapital wird in verschiedene Objektgesellschaften investiert, die wiederum die Sachwerte, z.B. Immobilien, halten.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) konzipiert die Anlagestrategie und plant die Investitionen. Über die Investitionen entscheidet letztendlich nicht die KVG, sondern die Verwahrstelle, indem sie einem Investitionsvorschlag der KVG zustimmt. Die Verwahrstelle übernimmt auch die Verwahrung und die Zahlungskontrolle. Mehr Informationen über die Aufgabenbereiche der KVG und der Verwaltungsgesellschaft erhalten Sie im Folgenden.
Der Emittent muss für AIF eine zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nachweisen.
Die KVG, früher auch Kapitalanlagegesellschaft genannt, unterliegt seit Juli 2013 den neuen Regulierungsvorschriften.
Folgende Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich der KVG:
Dazu gehört:
Dazu gehört, die Risiken zu
Die KVG darf Risiken nur im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie eingehen und muss regelmäßige Stresstests durchführen. Ziel dieser Vorschriften ist es, dass die KVG eventuelle Risikoungleichgewichte rechtzeitig erkennt und geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Sinne der Investoren einleiten kann.
Auch die Verwahrstelle muss sich von der BaFin die entsprechende Genehmigung für ihre Geschäftstätigkeit einholen.
Wie auch bei offenen Investmentfonds erfüllt die unabhängige verwahrende Bank eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrollfunktion.
Folgende Aufgaben hat die neutrale Verwahrstelle unter anderem:
Geschlossener Fonds = Geschlossene Beteiligung = Alternativer Investmentfonds (AIF)
Es gibt keinen Unterschied. Es handelt sich hierbei nur um verschiedene Begrifflichkeiten.
Mit einem AIF investieren Anleger in ausgewählte Sachwerte, die Chancen auf kontinuierliche Erträge sowie gutes Wertsteigerungspotenzial bieten. Dennoch gibt es auch Besonderheiten und Risiken, die der Anleger bei seiner Anlageentscheidung in Betracht ziehen sollte:
Eine ausführliche und vollständige Darstellung der mit der Beteiligung verbundenen Risiken enthalten die wesentlichen Anlegerinformationen sowie das Verkaufsprospekt.
Es wird nach Investitionsgegenstand unterschieden:
Wenn eine geschlossene Beteiligung im "Blind-Pool-Konzept" geplant worden ist, stehen die Investitionsobjekte zum Zeitpunkt der Fondsgründung noch nicht eindeutig fest. Was aber feststeht, ist das Konzept, nach welchen Kriterien die Ivestitionsobjekte ausgesucht werden.
Das Gegenteil vom Blind-Pool-Konzept ist ein Fondskonzept, welches seine Investition in mindestens ein konkretes Objekt plant, wie z.B. eine Beteiligung, die in ein Hotel investiert.
Wer sich an einem geschlossenen Fonds beteiligt, wird zum Unternehmer. Die ausgeschütteten Erträge stellen also Erträge aus Gewerbebetrieb dar. SachwertSuperMarkt ist nicht berechtigt, eine Steuerberatung durchzuführen. Für nähere und individuelle Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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In den FAQ werden häufige Fragen zum Ablauf und zur Abwicklung Ihrer Beteiligung beantwortet.