Eine Geldanlage über SachwertSuperMarkt lohnt sich jetzt besonders für Sie: Als Neukunde erhalten Sie von uns eine Barprämie von bis zu 5.000 € je nach Investitionssumme - und zwar direkt nach Ihrer Zeichnung.
Die Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf der Prämienaktion finden Sie in unseren FAQ.
Teilnahmeformular zur Prämienaktion für Neukunden
Bitte lassen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben im gültigen Zeitraum zukommen.
Wie funktioniert die Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung?
Mehr erfahren Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle volljährigen Neukunden, die in eine von SachwertSuperMarkt angebotene Beteiligung investieren. Die Investition muss über SachwertSuperMarkt als Vermittler bzw. über dessen Portal bei efonds24 erfolgt sein. Als Neukunde werden diejenigen Personen bezeichnet, die noch nicht über SachwertSuperMarkt investiert sind.
Was wird prämiert?
Bei einer Investition in eine prämienberechtigte geschlossene Beteiligung über den Vermittler SachwertSuperMarkt erhalten Sie eine Prämie von bis zu 5.000€.
Wie wird die Höhe der Prämie berechnet?
Die Höhe der Prämie wird über die Gesamtinvestitionssumme* und die Prämienstufe ermittelt:
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die Online-Zeichnung über unser Portal sowie die anschließende Identifikation über ein gültiges Verfahren müssen erfolgreich durchgeführt worden sein. Die gezeichnete Prämie muss prämienberechtigt sein. Die Investitionssumme* inkl. Ausgabeaufschlag muss vollständig eingezahlt worden sein. Der Antrag zur Teilnahme an der Prämienaktion muss dem SachwertSuperMarkt nach dem ersten digitalen Beitritt vollständig ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von max. 14 Tagen vorliegen, bzw. bei einem papierhaften Beitritt zusammen mit dem Antrag bei SachwertSuperMarkt eingegangen sein. Der Beitritt muss von der Treuhandgesellschaft und der Kapitalverwaltungsgesellschaft angenommen worden sein. Die Vermittlungsprovision muss an SachwertSuperMarkt geflossen sein. SachwertSuperMarkt hat keinen Einfluss darauf, wann die Kapitalverwaltungsgesellschaft diese Zahlung leistet.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung der Prämie?
Sobald alle in Punkt 2 beschriebenen Schritte für alle prämienberechtigt gezeichneten Beteiligungen erfüllt sind, wird die Prämie innerhalb von vier Wochen ausgezahlt, sofern alle Teilnahmebedingungen eingehalten worden sind. Die Auszahlung erfolgt auf das in der Beitrittserklärung angegebene Auszahlungskonto.
Welche Kosten entstehen?
Durch die Teilnahme an der Prämienaktion entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Wofür kann keine Prämie gezahlt werden?
Es kann keine Prämie gezahlt werden für nicht prämienberechtigte, widerrufene oder gekündigte Investitionen bzw. nicht vollständig eingezahlte Investitionen. Ebenso erhält der Anleger keine Prämie für Beteiligungen, die über einen anderen Vermittler als SachwertSuperMarkt gezeichnet worden sind. Außerdem wird keine Prämie gezahlt, wenn aus irgendwelchen Gründen keine Provision für die betreffende Beteiligung an SachwertSuperMarkt fließt. Der Maklervertrag / Geschäftsbesorgungs-vertrag mit SachwertSuperMarkt darf bis zur Auszahlung der Prämie nicht widerrufen worden sein.
Können Aktionsteilnehmer ausgeschlossen werden?
Wir behalten uns vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs der Aktion besteht.
Wie kann teilgenommen werden?
Das Teilnahmeformular muss von allen Zeichnern unterschrieben werden. Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer ersten erfolgreichen Online-Zeichnung an:
SachwertSuperMarkt GmbH, Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg oder an info@sachwert-super-markt.de oder per Fax an 09371 – 94867 – 10.
Kann man nachträglich an der Aktion teilnehmen?
Nein, eine nachträgliche Teilnahme kann nicht berücksichtigt werden. Bitte senden Sie das Prämienformular im gültigen Zeitraum direkt an uns.
Wie oft kann man an der Prämienaktion teilnehmen?
Sie können einmalig teilnehmen. Ihre Prämie wird anhand Ihrer ersten Investitionssumme* ermittelt, die Sie über SachwertSuperMarkt tätigen. Die Aktion kann jederzeit durch SachwertSuperMarkt beendet werden. Die Aktion ist nicht mit anderen Aktionen des SachwertSuperMarkt, wie z.B. Kunden werben Kunden, kombinierbar.
Wie werden gestreute bzw. diversifizierte Zeichnungssummen behandelt?
Grundsätzlich ist die Streuung einer Anlagesumme sinnvoll und wird von SachwertSuperMarkt nicht benachteiligt. Daher wird Ihre Prämie bei einer gestreuten Geldanlage auf Basis Ihrer Gesamtinvestition berechnet. Bitte geben Sie alle Zeichnungen an, denn berücksichtigt werden nur die Investitionen, die auf dem Teilnahmeformular angegeben worden sind.
Wie wird die Prämienzahlung steuerlich behandelt?
Die Geldprämie vermindert Ihre Anschaffungskosten. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Im Übrigen gelten die AGB von SachwertSuperMarkt.
*Die Investitionssumme bezeichnet die Beteiligungssumme ohne Agio.